
Exakte AbwicklungIhre Lohnabrechnungen erhalten Sie garantiert innerhalb von 2 Werktagen, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Immer genau pünktlichWir melden termingerecht Ihre Beiträge den Krankenkassen und die Lohnsteuer an das Finanzamt.
Kosten effektiv reduzierenMit günstigen Pauschalpreisen können Sie ganz leicht kalkulieren und Ihre Kosten senken.


Die Übernahme Ihrer laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung ist zu jedem Zeitpunkt - auch im laufenden Jahr - möglich. Gern beraten wir Sie ausführlich!
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem
Newsletter „Lohn aktuell“
Schön, dass Sie uns gefunden haben. Ihnen steht eine weitere Wissensquelle kostenlos zur Verfügung.
Bitte bestätigen Sie abschließend noch Ihre E-Mail-Adresse in der Mail, die soeben an Sie raus gegangen ist.

Aktivrente – Was Arbeitgeber wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente – eine neue gesetzliche Regelung, die freiwillige Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze steuerlich begünstigt. Für Arbeitgeber eröffnen…
Weiterlesen...
63-Euro-JobTicket
Stellen Sie sich vor, Ihre Mitarbeiter kommen jeden Tag entspannt und pünktlich zur Arbeit, ohne sich um Staus oder Parkplatzprobleme sorgen zu müssen. Mit dem…
Weiterlesen...
Beitragsfreie Beschäftigung von Studenten !
Für zusätzliche Vollzeitstellen fehlt Ihnen noch die Planungssicherheit? Sie haben saisonale Mehrarbeit, Auftragsspitzen oder einen hohen Krankenstand? Dann könnten Studenten helfen diese Lücke zu füllen.
Weiterlesen...
Berechnung der Schwerbehindertenabgabe 2025
Unternehmen mit durchschnittlich 20 oder mehr Arbeitsplätzen sind verpflichtet schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch SGB IX. Es schreibt eine 5-prozentige Belegung der…
Weiterlesen...
Pflegeversicherung: Beitrag 2025
Ab Januar 2025 steigen die Beiträge der Pflegeversicherung. Der allgemeine Beitragssatz beträgt dann 3,6 Prozent. Kinderlose Personen zahlen 4,2 Prozent. Nachweise sind künftig digital einzureichen…
Weiterlesen...
Urlaubsanspruch und Krankengeld
Langzeiterkrankte Mitarbeiter behalten ihren Urlaubsanspruch, auch wenn sie Krankengeld beziehen. Erfahren Sie, welche Urlaubsansprüche Sie vermeiden können.
Weiterlesen...
