LOHNHAUS-Team
Outsourcing der Lohn- und Gehaltsabrechnung jederzeit möglich
Wechseln ist jederzeit möglich.

Die Übernahme Ihrer laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung ist zu jedem Zeitpunkt - auch im laufenden Jahr - möglich. Gern beraten wir Sie ausführlich!

Newsletter
Immer informiert !



Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen rund um die Personalbuchhaltung. So sind Sie stets gut informiert.

Zum Newsletter !

Aktivrente – Was Arbeitgeber wissen müssen

Wie Sie von der neuen Regelung profitieren
und erfahrene Mitarbeiter länger im Unternehmen halten

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente – eine neue gesetzliche Regelung, die freiwillige Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze steuerlich begünstigt.

Für Arbeitgeber eröffnen sich damit neue Möglichkeiten im Kampf gegen den Fachkräftemangel.

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente trat am 1. Januar 2026 in Kraft und belohnt freiwillige Erwerbstätigkeit nach Überschreiten der Regelaltersgrenze – in der Regel mit 67 Jahren. Das Besondere: Begünstigt sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die bis zu 2.000 Euro brutto steuerfrei verdienen können – unabhängig davon, ob sie bereits Rente beziehen oder nicht.

Wichtig zu wissen: Selbstständige und Beamte fallen nicht unter diese Regelung. Die Aktivrente richtet sich ausschließlich an abhängig Beschäftigte in der gesetzlichen Sozialversicherung.

Warum wurde die Aktivrente eingeführt?

Ziel des Gesetzgebers ist es, Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit zu schaffen und den demografischen Wandel abzufedern. Erfahrene Fachkräfte sollen motiviert werden, ihr Wissen und ihre Kompetenz auch nach dem regulären Renteneintritt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.

Vorteile für Ihr Unternehmen

Als Arbeitgeber profitieren Sie in mehrfacher Hinsicht von der Aktivrente:

  • Fachkräftesicherung: Erfahrene Mitarbeiter bleiben Ihrem Unternehmen länger erhalten. Das mindert den Fachkräftemangel spürbar und sichert wichtiges Know-how.
  • Wissenstransfer: Ältere Beschäftigte können ihr Erfahrungswissen gezielt an jüngere Kollegen weitergeben – ein unschätzbarer Vorteil für Ihre Personalentwicklung.
  • Flexibilität durch Aufhebung des Anschlussverbots: Mitarbeiter können nach ihrem Ausscheiden leichter zu ihrem alten Arbeitgeber zurückkehren. Das erleichtert flexible Arbeitsmodelle im Übergang zum Ruhestand.
  • Produktivitätssteigerung: Sie gewinnen produktive Arbeitszeit hinzu, ohne dass für den Arbeitnehmer eine höhere Steuerlast entsteht – ein echtes Win-Win-Modell.
  • Attraktivität als Arbeitgeber: Sie positionieren sich als modernes Unternehmen, das Mitarbeiter auch in der Lebensphase des Übergangs in den Ruhestand wertschätzt und Perspektiven bietet.

Ihre Pflichten und entstehende Kosten

Auch wenn die Lohnsteuer auf den Betrag bis 2.000 Euro entfällt, bleiben die Sozialversicherungsbeiträge voll erhalten. Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber:

  • Sie zahlen weiterhin die Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung
  • Sie zahlen weiterhin die Arbeitgeberanteile zur Pflegeversicherung
  • Sie zahlen weiterhin die Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung
  • Sie zahlen weiterhin die Arbeitgeberanteile zur Arbeitslosenversicherung

Kostenbeispiel: Bei einem Bruttogehalt von 2.000 Euro entstehen Ihnen zusätzliche Kosten durch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Je nach Krankenkassenzusatzbeitrag liegen diese bei circa 380-420 Euro monatlich.

Die gute Nachricht: Während der Arbeitnehmer von der Steuerfreiheit profitiert, bleiben Ihre Kosten kalkulierbar und planbar. Die Sozialversicherungspflicht besteht wie bei jedem anderen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.

Wichtig für Ihre Lohnbuchhaltung

Der steuerfrei gestellte Betrag bis 2.000 Euro muss in Ihrer Lohnabrechnung korrekt ausgewiesen werden. Achten Sie darauf, dass Ihre Lohnsoftware entsprechend angepasst ist und die Aktivrente korrekt verarbeitet wird.

Praktische Umsetzung: So setzen Sie die Aktivrente erfolgreich um

Checkliste für Arbeitgeber

  • Arbeitsverträge prüfen: Überprüfen Sie bestehende Verträge auf Altersgrenzenklauseln und passen Sie diese gegebenenfalls an
  • Lohnsysteme anpassen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Lohnabrechnungssystem den Steuerfreibetrag der Aktivrente korrekt ausweist und verarbeitet
  • Frühzeitige Kommunikation: Informieren Sie rentennahe Mitarbeiter rechtzeitig über die Möglichkeiten der Aktivrente – idealerweise 12-18 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze
  • Mitarbeiterbindung stärken: Nutzen Sie die Aktivrente als Argument in Mitarbeitergesprächen, um wertvolle Fachkräfte zu halten
  • Dokumentation vorbereiten: Erstellen Sie klare Prozesse für die Meldung ans Finanzamt und die Sozialversicherungsträger
  • Betriebsrat einbinden: Falls vorhanden, informieren Sie den Betriebsrat über die neue Regelung und deren Umsetzung im Unternehmen
  • Flexible Arbeitsmodelle entwickeln: Überlegen Sie, welche Teilzeit- oder Projektmodelle sich für Mitarbeiter in der Aktivrente eignen

Kommunikationstipps

Nutzen Sie diese zentralen Argumente in Gesprächen mit Ihren Mitarbeitern:

  • Bis 2.000 Euro brutto sind steuerfrei
  • Kombination mit Rentenbezug ist möglich
  • Flexible Arbeitszeitmodelle können vereinbart werden
  • Das Fachwissen bleibt im Unternehmen erhalten
  • Wissenstransfer an jüngere Kollegen wird gefördert

Jetzt aktiv werden!

Die Aktivrente bietet Ihrem Unternehmen echte Chancen im Wettbewerb um Fachkräfte. Bereiten Sie Ihre Personalabteilung vor, informieren Sie Ihre Mitarbeiter und nutzen Sie die Möglichkeiten dieser neuen Regelung für eine zukunftsorientierte Personalplanung.

58-Euro-Ticket Deutschland-Ticket

63-Euro-JobTicket

Stellen Sie sich vor, Ihre Mitarbeiter kommen jeden Tag entspannt und pünktlich zur Arbeit, ohne sich um Staus oder Parkplatzprobleme sorgen zu müssen. Mit dem…

Weiterlesen...
Student-beschäftigen-Sozialversicherung

Beitragsfreie Beschäftigung von Studenten !

Für zusätzliche Vollzeitstellen fehlt Ihnen noch die Planungssicherheit? Sie haben saisonale Mehrarbeit, Auftragsspitzen oder einen hohen Krankenstand? Dann könnten Studenten helfen diese Lücke zu füllen.

Weiterlesen...
Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte

Berechnung der Schwerbehindertenabgabe 2025

Unternehmen mit durchschnittlich 20 oder mehr Arbeitsplätzen sind verpflichtet schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch SGB IX. Es schreibt eine 5-prozentige Belegung der…

Weiterlesen...
rentner-altersvorsorge

Pflegeversicherung: Beitrag 2025

Ab Januar 2025 steigen die Beiträge der Pflegeversicherung. Der allgemeine Beitragssatz beträgt dann 3,6 Prozent. Kinderlose Personen zahlen 4,2 Prozent. Nachweise sind künftig digital einzureichen…

Weiterlesen...
Urlaubsanspruch trotz Krankengeld

Urlaubsanspruch und Krankengeld

Langzeiterkrankte Mitarbeiter behalten ihren Urlaubsanspruch, auch wenn sie Krankengeld beziehen. Erfahren Sie, welche Urlaubsansprüche Sie vermeiden können.

Weiterlesen...
Umlageverfahren U1

Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG): Umlageverfahren U1 und U2 einfach erklärt !

Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Lohnfortzahlung: Alles was Sie zum Umlageverfahren U1 (Entgeltfortzahlung) und U2 (Mutterschaft) wissen müssen. Klärung der Beitragspflicht, Ermittlung der Beitragshöhe. Ausnahmen, Verjährung…

Weiterlesen...