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58-Euro-Ticket: Mit dem Deutschland-Ticket zur grenzenlosen Mobilität!

Arbeitgeber-Zuschuss zum Jobticket

Ein unwiderstehliches Angebot für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Das Deutschland-Ticket wurde 2023 und 2024 erstmalig zu einem Einführungspreis von 49 Euro angeboten. 2025 beträgt sein Preis 58 Euro. Arbeitgeber erhalten einen Rabatt von 5 %, wenn Sie mindestens 25 % = 14,50 € des Ticketpreises für ihre Arbeitnehmer übernehmen. Konkret bedeutet dies, dass der Preis für das Jobticket im Jahr 2025 von 58 € auf 55,10 € sinkt.

Veranschaulichen wir dies an einem Beispiel:

Kosten eines JobticketKosten für den ArbeitgeberKosten für den Arbeitnehmer
58,0058,00
5%-2,90
25 % = 14,50 €14,50-14,50
Gesamtkosten14,5040,60
Kauf des Jobtickets durch den Arbeitgeber und Arbeitgeber-Zuschuss von 25 %

Ab 2025 erhöht sich der Preis des Jobtickets jährlich um die Inflationsrate. 2026 beträgt sein Preis 63 Euro. 

Steuerliche Vorteile

Nach § 3 Nr. 15 EStG bleiben Ihre Zuschüsse zum 58-Euro-Ticket grundsätzlich steuerfrei, solange Ihr Zuschuss die Ticketkosten nicht überschreitet. Das bedeutet, dass der steuerfreie Zuschuss maximal 55,10 Euro betragen darf wenn Sie das Jobticket für Ihren Mitarbeiter kaufen.

Kauft sich Ihr Arbeitnehmer das 58-Euro-Ticket selbst, so dürfen Sie es mit maximal 58 € steuerfrei bezuschussen.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihren Mitarbeitern einen echten Mehrwert zu bieten, ohne zusätzliche steuerliche Belastungen.

Vorteile für Minijobber

Auch für Minijobber ist das 58-Euro-Ticket eine fantastische Option. Wenn Sie Ihren Minijobbern das Ticket zusätzlich zum laufenden Verdienst gewähren, bleibt es steuer- und sozialversicherungsfrei. Ein Minijobber, der beispielsweise 556 Euro im Monat verdient, kann das Deutschland-Ticket zusätzlich erhalten, ohne dass der Minijob gefährdet wird. Und das Beste: Das Ticket wird nicht auf die steuerliche Freigrenze von 50 Euro für Sachbezüge angerechnet. Sie können Ihren Mitarbeitern also das 58-Euro-Ticket zusätzlich zum 50-Euro-Sachbezug gewähren.

Einfache Abwicklung

Um die Steuerbefreiung für Jobtickets in der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigen zu können, müssen Sie als Arbeitgeber den Erwerb der Jobtickets nachweisen können. Wenn Ihre Mitarbeiter ihre Jobtickets selbst erwerben, ist es wichtig, den Kaufnachweis in der Personalakte zu dokumentieren. So bleibt alles transparent und nachvollziehbar und Sie kommen sicher durch die nächste Prüfung.

Machen Sie den ersten Schritt in eine mobilere und zufriedenere Zukunft für Ihre Mitarbeiter – mit dem Deutschland-Ticket!

Arbeitgeber-Zuschuss zum Jobticket

Inflationsausgleichsprämie hilft
Stellen Sie sich vor, Ihre Mitarbeiter kommen jeden Tag entspannt und pünktlich zur Arbeit, ohne sich um Staus oder Parkplatzprobleme sorgen zu müssen. Mit dem Deutschland-Ticket bzw. 58-Euro-Ticket, können Sie genau das ermöglichen! Dieses Ticket bietet Ihren Mitarbeitern die Freiheit, öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Straßenbahnen und Regionalzüge deutschlandweit zu nutzen – und das nicht nur für den Arbeitsweg, sondern auch für private Fahrten.

Ein unwiderstehliches Angebot für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Das Deutschland-Ticket wurde 2023 und 2024 erstmalig zu einem Einführungspreis von 49 Euro angeboten. 2025 beträgt sein Preis 58 Euro. Arbeitgeber erhalten einen Rabatt von 5 %, wenn Sie mindestens 25 % = 14,50 € des Ticketpreises für ihre Arbeitnehmer übernehmen. Konkret bedeutet dies, dass der Preis für das Jobticket im Jahr 2025 von 58 € auf 55,10 € sinkt.

Veranschaulichen wir dies an einem Beispiel:

Kosten eines JobticketKosten für den ArbeitgeberKosten für den Arbeitnehmer
58,0058,00
5%-2,90
25 % = 14,50 €14,50-14,50
Gesamtkosten14,5040,60
Kauf des Jobtickets durch den Arbeitgeber und Arbeitgeber-Zuschuss von 25 %

Ab 2025 erhöht sich der Preis des Jobtickets jährlich um die Inflationsrate. 2026 beträgt sein Preis 63 Euro. 

Steuerliche Vorteile

Nach § 3 Nr. 15 EStG bleiben Ihre Zuschüsse zum 58-Euro-Ticket grundsätzlich steuerfrei, solange Ihr Zuschuss die Ticketkosten nicht überschreitet. Das bedeutet, dass der steuerfreie Zuschuss maximal 55,10 Euro betragen darf wenn Sie das Jobticket für Ihren Mitarbeiter kaufen.

Kauft sich Ihr Arbeitnehmer das 58-Euro-Ticket selbst, so dürfen Sie es mit maximal 58 € steuerfrei bezuschussen.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihren Mitarbeitern einen echten Mehrwert zu bieten, ohne zusätzliche steuerliche Belastungen.

Vorteile für Minijobber

Auch für Minijobber ist das 58-Euro-Ticket eine fantastische Option. Wenn Sie Ihren Minijobbern das Ticket zusätzlich zum laufenden Verdienst gewähren, bleibt es steuer- und sozialversicherungsfrei. Ein Minijobber, der beispielsweise 556 Euro im Monat verdient, kann das Deutschland-Ticket zusätzlich erhalten, ohne dass der Minijob gefährdet wird. Und das Beste: Das Ticket wird nicht auf die steuerliche Freigrenze von 50 Euro für Sachbezüge angerechnet. Sie können Ihren Mitarbeitern also das 58-Euro-Ticket zusätzlich zum 50-Euro-Sachbezug gewähren.

Einfache Abwicklung

Um die Steuerbefreiung für Jobtickets in der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigen zu können, müssen Sie als Arbeitgeber den Erwerb der Jobtickets nachweisen können. Wenn Ihre Mitarbeiter ihre Jobtickets selbst erwerben, ist es wichtig, den Kaufnachweis in der Personalakte zu dokumentieren. So bleibt alles transparent und nachvollziehbar und Sie kommen sicher durch die nächste Prüfung.

Machen Sie den ersten Schritt in eine mobilere und zufriedenere Zukunft für Ihre Mitarbeiter – mit dem Deutschland-Ticket!

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